Aufzeichnung von Online-Lehrveranstaltungen

Zustimmung zur Aufnahme durch die Vortragenden

Wenn die Aufzeichnung vom Vortragenden selbst vorgenommen wird, ist keine Zustimmungserklärung erforderlich.

Eine Aufzeichnung der Lehrveranstaltung durch andere Personen, z.B. Studierende, ist grundsätzlich verboten und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Vortragenden gestattet.

Zustimmung zur Aufnahme durch die Studierenden

Die Aufnahme ist nur dann ohne Einwilligung möglich, wenn sichergestellt ist, dass keine Studierenden in Bild und/oder Ton erscheinen.

Ansonsten müssen Studierende immer in die Aufzeichnung einwilligen und dürfen nicht wegen fehlender Einwilligung von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden. Die Einwilligung muss VOR dem Starten der Aufzeichnung eingeholt werden.

In jedem Fall muss vor Beginn über die Aufnahme informiert werden (was wird wann zu welchem Zweck aufgezeichnet, wo wird die Aufzeichnung veröffentlicht etc.).

Aufzeichnungen ohne Studierendenbeteiligung in Bild und/oder Ton Bild und Ton von Studierenden in Zoom deaktivieren

Das anfängliche Abschalten der Video-und/oder Tonübertragung durch die Teilnehmer ist hier nicht ausreichend! Es muss unbedingt technisch unterbunden werden, dass die Studierenden ihr Video bzw. Mikrofon selbst aktivieren können. Dazu kann man im Browser das Anzeigen der Kamerabilder anderer Teilnehmer über einen Menüeintrag am unteren Bildschirmrand deaktivieren („disable video receiving“). Im Zoom-Client kann man unter dem Menüpunkt „Sicherheit“ den Teilnehmern die Aktivierung von Kamera und Mikrofon untersagen.

Neben Ton und Bild sind auch die Namen, unter dem die Studierenden dem Meeting beigetreten sind und das Avatar-Bild personenbezogene Informationen, die nicht aufgezeichnet werden dürfen. Die Studierenden sind vor jedem Meeting darauf hinzuweisen, dass keine Klarnamen oder eigene Bilder als Avatar zu verwenden sind. Studierende, die dennoch  eigene Namen oder Bilder verwenden, tun dies wissentlich und es zählt demnach als Einwilligung.

Aufzeichnungen mit Studierendenbeteiligung in Bild und/oder Ton

Da das Einholen einer schriftlichen Einwilligung aller Teilnehmer:innen vor jeder Lehrveranstaltung nicht praktikabel wäre, ist folgendes Vorgehen zu beachten:

  • Information über die Aufzeichnung und damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten wird den Studierenden als Dokument (Einwilligungserklärung Videoaufzeichnung LV) zur Verfügung gestellt (z.B. im Moodle des Kurses)
  • Starten des Meetings mit abgeschalteter Kamera- und Audioübertragung der Teilnehmer:innen
  • Hinweis auf die geplante Aufzeichnung inklusive folgender Aspekte: Studierende sind nicht verpflichtet, ihr Videobild, ihr Mikrofon, ihren Klarnamen oder ihr Bild zu übertragen. Die Übertragung ist deaktiviert und wer nicht aufgezeichnet werden will, aktiviert die Übertragung auch nicht. Wer einverstanden ist, Teil der Aufzeichnung zu werden, liest das Dokument mit den Informationen (Hinweis zum Speicherort geben) und gibt dann mit Aktivierung von Bild, Video oder Ton die Einwilligung in die Aufzeichnung.
  • Dann aktiviert der/die Lehrende die Aufzeichnung. Diese kann nun für die im Dokument genannten Zwecke verwendet werden.

Je nach Art der Lehrveranstaltung sollte es den Studierenden ermöglicht werden, Fragen zu stellen, ohne aufgenommen zu werden. Dazu könnte nach Abschalten der Aufzeichnung Zeit eingeräumt werden oder es werden alternative Kanäle zur Verfügung gestellt, die nicht aufgezeichnet werden. Handelt es sich dabei beispielsweise um einen Chat, kann der/die Lehrende die Fragen aufgreifen, ohne die Namen der Fragenden zu nennen.

Letzte Änderung: 04.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster