Aufzeichnung von Präsenz-Lehrveranstaltungen

Zustimmung zur Aufnahme durch die Vortragenden

Wenn die Initiierung der Aufnahme von den Lehrenden selbst ausgeht, ist keine explizite Zustimmungserklärung erforderlich, die Handlung gilt als Zustimmung. Sollten aber andere Personen vortragen, weil es z.B. eine Vertretung, Gastredner oder Vorträge von Studierenden gibt, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung einzuholen. Diese ist in der Regel freiwillig, ohne Zustimmung darf keine Aufzeichnung erfolgen. 
Wenn eine Aufzeichnung erforderlich ist, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob alle Vortragenden zustimmen bzw. nur Personen ausgewählt werden, die ihre Zustimmung geben. Trotzdem haben Betroffene jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Wenn das ausgeschlossen werden soll, ist eine vertragliche Regelung zu empfehlen.

Zustimmung zur Aufnahme durch die Studierenden

Die Aufnahme ist nur dann ohne Einwilligung möglich, wenn sichergestellt ist, dass keine Studierenden in Bild und/oder Ton erscheinen. 

Ansonsten müssen Studierende immer in die Aufzeichnung einwilligen und dürfen nicht wegen fehlender Einwilligung von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden. Die Einwilligung muss VOR dem Starten der Aufzeichnung eingeholt werden.

In jedem Fall muss vor Beginn über die Aufnahme informiert werden (was wird wann zu welchem Zweck aufgezeichnet, wo wird die Aufzeichnung veröffentlicht etc.).

Da das Einholen einer schriftlichen Einwilligung aller Teilnehmer:innen vor jeder Lehrveranstaltung nicht praktikabel wäre, ist folgendes Vorgehen zu beachten:

  • Information über die Aufzeichnung und damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten wird den Studierenden als Dokument zur Verfügung gestellt (z.B. im Moodle des Kurses)
  • Hinweis auf die geplante Aufzeichnung mit Verweis auf das Dokument und Information, dass grundsätzlich nur der/die Lehrende und die Präsentation aufgenommen werden
  • ausdrückliche Belehrung der Studierenden und Hinweis, dass diejenigen, die Zwischenfragen stellen, sich dadurch mit der Aufzeichnung einverstanden erklären.
  • Dann wird die Aufzeichnung gestartet.

Für Nachfragen ohne Aufnahme kann entweder im Anschluss an den Vortrag noch Zeit eingeplant werden oder es wird ein alternativer Kanal zur Verfügung gestellt, über den Fragen übermittelt werden können, beispielsweise ein Chat, wobei das Chatfenster dann nicht aufgenommen werden darf und der Vorlesende den Namen der Fragenden nicht nennen darf. 
In Einzelfällen könnte auch in Betracht gezogen werden, das Video nachzubearbeiten, um Personen und/oder Stimmen herauszuschneiden bzw. zu anonymisieren. Allerdings ist bereits die Aufnahme zustimmungspflichtig und es muss im Einzelfall beurteilt werden, ob davon abgewichen werden kann.

Letzte Änderung: 04.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster