Digitale Prüfungen

Auf dieser Seite wollen wir Sie informieren, welche Prüfungsformen möglich sind und wie Sie elektronische Prüfungen (ePrüfung) ordnungsgemäß durchführen können. Dabei werden hier insbesondere die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, Hinweise zur technischen Umsetzung der ePrüfungen gegeben und praktische Hilfestellungen geleistet.

 Mögliche alternative Prüfungsformen

Elektronische Präsenzklausuren

Für das Wintersemester 2023/24 ist ein Pilotprojekt zur Durchführung elektronischer Präsenzklausuren auf dem Campus geplant. Dafür werden die Räumlichkeiten im Rechenzentrum für E-Klausuren bereitgestellt. Die Information zu dem Projekt finden Sie hier

Klassische Haus- bzw. Seminararbeiten

Als alternative Prüfungsform kommen weiterhin die in den Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs) aufgeführten Formate der klassischen Haus- bzw. Seminararbeit oder das Referat in Frage.

Elektronische mündliche Prüfung

Eine mündliche Modulprüfung kann digital über eine Bild- und Tonverbindung (via Zoom, BigBlueButton, DFNConf) einzeln, aber auch in Gruppen von einem Prüfer und einem fachkundigem Beisitzer oder von mehreren Prüfern abgenommen werden.

Falls Sie mündliche Prüfungen durchführen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Studierenden Gelegenheit haben, die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Systeme auszuprobieren. Die Durchführung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nur möglich, wenn alle Teilnehmenden miteinander per Video kommunizieren können. Die Identität der zu prüfenden Person muss eindeutig feststellbar sein. Eine Aufzeichnung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nicht gestattet.

Elektronische schriftliche (unbeaufsichtigte) Prüfung

Neben einer klassischen Seminar- oder Hausarbeit stellt beispielsweise die sogenannte „Schriftliche Ausarbeitung“ (engl. Take Home oder Open Book Exam) eine Form des unbeaufsichtigten Leistungsnachweises dar. Es handelt sich dabei um eine Prüfung, die ohne vorgegebenen Prüfungsraum und ohne Aufsicht in elektronischer Form angefertigt werden kann.

Eine schriftliche Ausarbeitung (z. B. die Bearbeitung einer Fallstudie bzw. Case Study, Tabellenkalkulation, Essay, Abstract oder Assignment) umfasst eine eigenständige schriftliche Auseinandersetzung mit einem fachspezifischen oder fächerübergreifenden Problem, ggf. unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Literatur. Anders als die Klausur ist die schriftliche Ausarbeitung ein unbeaufsichtigter Leistungsnachweis, der in einer vorgegebenen begrenzten Zeit erbracht wird. Die geprüften Studierenden haben hier eine Eigenständigkeitserklärung an Eides statt abzugeben.

Lehrende finden detailierte Informationen zur möglichen Gestaltung in folgendem Moodle-Kurs "Digitale Prüfungen".

Elektronische Fernklausur

Elektronische Klausuren (mit Videoaufsicht) sind möglich entsprechend der Verordnung des Ministeriums für Fernprüfungen.

Rechtliche Grundlagen

Grundlegend geregelt werden die Möglichkeiten und Vorgaben zu ePrüfungen an der OVGU momentan durch die vom Senat der OVGU bereits zum SoSe 2020 erlassenen „Allgemeinen Bestimmungen für Studiengänge der OVGU“. Als alternative Prüfungsformate neben elektronischen Prüfungen kommen alle in der SPOs aufgeführten Prüfungsformate in Frage, die nicht in Präsenz durchgeführt werden müssen. Eine Ausnahme ist die mündliche Präsenzprüfung (Einzelprüfung).

Die folgenden Punkte sind bei der Durchführung grundsätzlich zu beachten:

Grundsatz der Chancengleichheit

Auch bei der Durchführung elektronischer Prüfungen müssen die rechtlichen Grundsätze eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten werden.

Identitätskontrolle des Prüflings

Eine elektronische Prüfung erfordert eine hinreichend zweifelsfreie Identifizierung des Prüflings, um insbesondere Chancengleichheit sicherzustellen und in geeigneter Weise Täuschungsversuchen wirksam und nachdrücklich entgegenzuwirken. Bei beispielsweise mündlichen Prüfungen über Videosysteme kann diese dadurch erfolgen, dass der Prüfling einen Lichtbildausweis vor die Webcam hält.

Datenverarbeitung

Bei der Verarbeitung von personengebundenen Daten und der Nutzung von elektronischen Plattformen (bspw. Moodle) sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen.

Prüfungsbedingungen

Der Prüfling ist über die technischen und organisatorischen Anforderungen/Bedingungen (Hardware, Software, stabile Internetverbindung) zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung zu informieren. Vor der Prüfung muss für die Prüflinge die Möglichkeit bestehen, die Prüfungssituation in Bezug auf die Technik, die Ausstattung und die (virtuell) räumliche Umgebung zu erproben. Bei einem Wechsel des Prüfungsformates sind die Studierenden bis zu 2 Wochen vor dem Prüfungstermin über die Änderung zu informieren. Aufzeichnungen elektronischer mündlicher Prüfungen sind nicht gestattet.

Nützliche Informationen

Studierende müssen bis spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin über den Wechsel des Prüfungsformates aufgeklärt werden.

Lehrende der OVGU haben die Möglichkeit, sich im Moodle-Kurs "Digitale Prüfungen" anzumelden und sich über Details zu informieren bzw. sich miteinander auszutauschen.

Whitepaper des Hochschulforum Digitalisierung

Das Hochschulforum Digitalisierung hat zwei Paper zu Thema Digitale Prüfungen veroffentlicht:

Letzte Änderung: 22.11.2023 - Ansprechpartner: Webmaster