Digitale Prüfungen

Der Terminus „Digitale Prüfungen“ (synonym wird auch von „elektronischen Prüfungen“ gesprochen) umfasst alle Formen elektronisch unterstützter Prüfungen zur Leistungsüberprüfung und Leistungsbeurteilung. Auf dieser Seite informieren wir Sie, welche Prüfungsformen möglich sind und wie Sie digitale Prüfungen ordnungsgemäß durchführen können.

Prüfungsformen

Elektronische Präsenzklausuren

Elektronische Präsenzklausuren (E-Klausuren) werden unter Aufsicht an Rechnern in den Räumlichkeiten einer Hochschule geschrieben. Seit dem Wintersemester 2023/24 stehen Ihnen im Universitätsrechenzentrum Räumlichkeiten zur Durchführung elektronischer Präsenzklausuren zur Verfügung. Weitere Information finden Sie hier

Elektronische mündliche Prüfung

Eine mündliche Prüfung kann digital über eine Bild- und Tonverbindung (via Zoom, BigBlueButton, DFNConf) einzeln, aber auch in Gruppen von einem Prüfenden und einem fachkundigem Beisitzenden oder von mehreren Prüfenden abgenommen werden.

Falls Sie mündliche Prüfungen durchführen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Studierenden Gelegenheit haben, die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Systeme auszuprobieren. Die Durchführung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nur möglich, wenn alle Teilnehmenden miteinander per Video kommunizieren können. Die Identität der zu prüfenden Person muss eindeutig feststellbar sein. Eine Aufzeichnung der elektronischen mündlichen Prüfung ist nicht gestattet. 

Elektronische schriftliche (unbeaufsichtigte) Prüfung

Neben einer klassischen Seminar- oder Hausarbeit stellt beispielsweise die sogenannte „Schriftliche Ausarbeitung“ (engl. Take Home oder Open Book Exam) eine Form des unbeaufsichtigten Leistungsnachweises dar. Es handelt sich dabei um eine Prüfung, die ohne vorgegebenen Prüfungsraum und ohne Aufsicht in elektronischer Form angefertigt werden kann.

Eine schriftliche Ausarbeitung (z. B. die Bearbeitung einer Fallstudie bzw. Case Study, Tabellenkalkulation, Essay, Abstract oder Assignment) umfasst eine eigenständige schriftliche Auseinandersetzung mit einem fachspezifischen oder fächerübergreifenden Problem, ggf. unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Literatur. Anders als die Klausur ist die schriftliche Ausarbeitung ein unbeaufsichtigter Leistungsnachweis, der in einer vorgegebenen begrenzten Zeit erbracht wird. Die geprüften Studierenden haben hier eine Eigenständigkeitserklärung an Eides statt abzugeben.

Detaillierte Informationen zur möglichen Gestaltung finden Sie im Moodle-Kurs "Elektronische Prüfungen an der OVGU".

Elektronische Fernklausuren

Eine elektronische Fernklausur ist eine Distanzprüfung, bei der alle Prüflinge zeitgleich über ein elektronisches Eingabesystem (z.B. das Prüfungsmoodle der OVGU) schreiben und eine Videoaufsicht erfolgt. Die Durchführung elektronischer Fernklausuren ist entsprechend der Fernprüfungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt möglich. 

Rechtliche Grundlagen

Grundlegend geregelt werden die Möglichkeiten und Vorgaben zu E-Prüfungen an der OVGU momentan durch die „Allgemeine Bestimmungen über die Änderung und Ergänzung der Studien- und Prüfungsordnungen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg betreffend Prüfungen (AllgSPO-2023) vom 22.06.2023“

 Als alternative Prüfungsformate neben elektronischen Prüfungen kommen alle in den SPOs aufgeführten Prüfungsformate in Frage, die nicht in Präsenz durchgeführt werden müssen. Eine Ausnahme ist die mündliche Präsenzprüfung (Einzelprüfung).

Die folgenden Punkte sind bei der Durchführung grundsätzlich zu beachten:

Grundsatz der Chancengleichheit

Auch bei der Durchführung elektronischer Prüfungen müssen die rechtlichen Grundsätze eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten werden.

Identitätskontrolle des Prüflings

Eine elektronische Prüfung erfordert eine hinreichend zweifelsfreie Identifizierung des Prüflings, um insbesondere Chancengleichheit sicherzustellen und in geeigneter Weise Täuschungsversuchen wirksam und nachdrücklich entgegenzuwirken. Bei beispielsweise mündlichen Prüfungen über Videosysteme kann diese dadurch erfolgen, dass der Prüfling einen Lichtbildausweis vor die Webcam hält.

Datenverarbeitung

Bei der Verarbeitung von personengebundenen Daten und der Nutzung von elektronischen Plattformen (bspw. Moodle) sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen.

Prüfungsbedingungen

Der Prüfling ist über die technischen und organisatorischen Anforderungen/Bedingungen (Hardware, Software, stabile Internetverbindung) zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung zu informieren. Vor der Prüfung muss für die Prüflinge die Möglichkeit bestehen, die Prüfungssituation in Bezug auf die Technik, die Ausstattung und die (virtuell) räumliche Umgebung zu erproben. Bei einem Wechsel des Prüfungsformates sind die Studierenden bis zu 2 Wochen vor dem Prüfungstermin über die Änderung zu informieren. Aufzeichnungen elektronischer mündlicher Prüfungen sind nicht gestattet.

Nützliche Informationen

Lehrende der OVGU haben die Möglichkeit, sich im Moodle-Kurs „Elektronische Prüfungen an der OVGU“ anzumelden. Dort finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen elektronischen Prüfungsformen sowie unterstützende Materialien wie Vorlagen, Anleitungen und Beispielklausuren.

Informationen zur Durchführung elektronischer Präsenzklausuren an der OVGU finden Sie hier.

Whitepaper des Hochschulforum Digitalisierung

Das Hochschulforum Digitalisierung hat zwei Paper zu Thema Digitale Prüfungen veröffentlicht:

Letzte Änderung: 12.08.2024 - Ansprechpartner: Webmaster